Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Ein Elternteil ist pflegebedürftig geworden und nicht in der Lage, mit eigenen Einkünften die Kosten des Pflegeheims zu tragen? Muss Immobilienvermögen des Elternteils verwertet werden? In welcher Höhe stehen Ihnen Selbstbehalte zur Verfügung, müssen Sie gar Ihre eigene Immobilie veräußern, um Elternunterhalt leisten zu können? Wird Ihr Ehepartner unterhaltsrechtlich mit herangezogen? Wie haften Geschwister für Elternunterhalt? Der bedürftige Elternteil hat sich nie um Sie gekümmert, steht Ihnen der Einwand der Verwirkung zu? Nimmt der Sozialhilfeträger Sie in Anspruch auf Rückübertragung geschenkter Vermögenswerte?
Ich überprüfe die Bedürftigkeit des Elternteils, ermittle Ihre Leistungsfähigkeit, ermittle Haftungsquoten zwischen Geschwistern. Ich vertrete im Verhältnis zu Sozialhilfeträgern, die aus übergeleitetem Anspruch Ansprüche gegen Sie geltend machen.
Denise Deges
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Königsallee 14
40212 Düsseldorf