Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Ihnen wird der Umgang mit Ihren Kindern verweigert? Umgangskontakte werden boykottiert? Der andere Elternteil hat kein Interesse am Umgang? Ist das Wechselmodell praktikabel?
Es besteht die gemeinsame Sorge, der andere Elternteil erteilt aber notwendige Unterschriften, beispielsweise zur Ausstellung eines Personalausweises, nicht? Hat ein Antrag auf Übertragung der Alleinsorge Aussicht auf Erfolg? Sind Teilbereiche der elterlichen Sorge zu übertragen?
Sie waren mit der Mutter Ihres Kindes nicht verheiratet und möchten die gemeinsame Sorge mit der Mutter ausüben? Die Mutter weigert sich; hat ein gerichtliches Verfahren Aussicht auf Erfolg? Droht der Kindesvater Ihnen damit, die gemeinsame elterliche Sorge einzufordern und Sie wollen sich hiergegen zur Wehr setzen?
Wir entwickeln am Kindeswohl orientierte Möglichkeiten zur Lösung der Konflikte. Im Bedarfsfall unterstütze und begleite ich Sie im gerichtlichen Verfahren bis zu dessen Abschluss.
Denise Deges
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Königsallee 14
40212 Düsseldorf