Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Sie betreuen ein minderjähriges Kind und der andere Elternteil weigert sich, Barunterhalt zur Verfügung zu stellen? Entsprechen bestehende Titel (Jugendamtsurkunden, gerichtliche Vergleiche, gerichtliche Urteile/Beschlüsse, notarielle Urkunden) den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen, sind Anpassungen notwendig, bedarf es der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen? Erhöht sich der titulierte Unterhalt automatisch aufgrund der Änderungen der Düsseldorfer Tabelle? Sie fühlen sich zu hohen Unterhaltsansprüchen ausgesetzt?
Ich ermittle das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Unterhaltspflichtigen, berechne den Unterhalt und sorge für dessen Titulierung zur Absicherung Ihres Kindes. Ich überprüfe bereits bestehende Titel/Vereinbarungen und sorge für etwaige Anpassungen. Ich setze die berechtigten Interessen Ihrer minderjährigen Kinder konsequent durch bis hin zur Beitreibung der Unterhaltsforderungen.
Sind Sie volljährig, gehen noch zur Schule oder absolvieren eine Ausbildung und ein Elternteil ist der Auffassung, keinen Unterhalt zu schulden? Haben Sie Anträge gestellt auf Bafög bzw. Ausbildungsförderung? Ich ermittele Ihren Unterhaltsbedarf und die Haftungsanteile beider Elternteile.
Ich ermittle Ihren Unterhaltsbedarf und die Haftungsanteile beider Elternteile, sorge soweit notwendig für Titulierung und Beitreibung.
Denise Deges
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Burgplatz 21-22
40213 Düsseldorf