Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
lebensgemeinschaften zerbrechen

Ehe- und Familienrecht

Zugewinngemeinschaft / Güterrecht

Sie haben keinen Ehevertrag geschlossen? Ihr Ehepartner weigert sich, Sie am in der Ehe erworbenen Vermögen zu beteiligen?

Wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen, also weder Gütergemeinschaft noch Gütertrennung vereinbart haben, gelten für Ihre Ehe die Regelungen der Zugewinngemeinschaft. Nach Scheitern der Ehe sollen beide Partner in gleichem Umfang am gemeinsam erwirtschafteten Vermögen teil haben.

Ich stehe Ihnen zur Seite bei der Ermittlung des aufzuteilenden Vermögens, mache notwendige Auskunftsansprüche geltend, erstelle die Vermögensbilanzen, ermittele Ihre Zugewinnausgleichsforderung und setze sie, soweit notwendig, gerichtlich durch.

Ihr Ehepartner war bei Schließung der Ehe hoch verschuldet und Sie haben die Schulden für ihn abgetragen? Sie befürchten Manipulationen Ihres Ehepartners mit dem Ziel, Ihnen Ihre berechtigte Zugewinnausgleichsforderung streitig zu machen? Die von Ihnen für Ihren Ehepartner getilgten Schulden berücksichtige ich in der Vermögensbilanz, sie wirkt sich zu Ihren Gunsten aus seit der Reform des Zugewinnausgleichsrechts zum 01.09.2009.

Ich ermittle das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung. Auch dies ist nach der Reform möglich, um Vermögensmanipulationen vorzubeugen.

Sie haben im Betrieb des Ehepartners jahrelang mitgearbeitet und den Betrieb/das Unternehmen mit aufgebaut? Sie haben keine schriftliche Vereinbarung getroffen und sollen jetzt ohne Ausgleich bleiben?

Ich überprüfe, inwieweit Ausgleichsansprüche vom Zugewinn umfasst oder gesonderte Ansprüche geltend zu machen sind.

Ich berate Sie gern bundesweit und stehe auch für telefonische Rechtsberatungen oder solche per vOffice, einer sicheren, datenschutzkonformen Videokommunikation, zur Verfügung.

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Denise Deges
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